Seit dem 1.7.2011 gelten vereinfachte Vorschriften für elektronische Rechnungen. Zweck der Neuregelungen
ist es, den Einsatz elektronischer Rechnungen zu fördern, um Kostensenkungspotentiale
zu generieren. Das Schreiben des BMF trifft Aussagen u. a. zu folgenden Themen: Definition der elektronischen
Rechnung; Auflistung von Formaten, die zur Übertragung eingesetzt werden können (z. B. E-Mail).;
Anforderungen an die ordnungsgemäße Übermittlung von Rechnungen; innerbetriebliches Kontrollverfahren
als Mittel zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung elektronischer Rechnungen; Anforderungen
an die ausschließlich elektronisch mögliche Aufbewahrung elektronischer Rechnungen
und Erläuterung der erweiterten Rechte der Umsatzsteuersonderprüfung hinsichtlich des direkten Zugriffes
auf die EDV der Unternehmen. Wir beraten Sie gerne!