Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft die selbst ertragsteuerpflichtig ist. Anders als der Gewinn des Einzelunternehmens wird der Gewinn der GmbH nicht mit der Einkommensteuererklärung der Anteilseigner (Gesellschafter) versteuert, sondern die GmbH gibt eine Körperschaftsteuererklärung ab. Die Gewinne werden dann darüber versteuert. Die Berechnung des körperschaftsteuerlichen Gewinns ist allerdings nahezu identisch zur Ermittlung des einkommensteuerlichen Gewinns.