Ab 01.01.2013 werden alle Merkmale für den Lohnsteuerabzug zwischen Unternehmen, Finanzämtern und Arbeitnehmern elektronisch übertragen (ELStAM). Mit der Umstellung müssen alle Lohnsteuerfreibeträge neu beantragt werden. Beantragen Sie ab 01.10.2012 Ihren Lohnsteuerfreibetrag 2013 und erleben Sie mit Erhalt der Januar Lohnabrechnung keine böse Überraschung. Steuerberater Köln steht Ihnen jederzeit gerne hilfreich zur Seite. Rufen Sie uns jetzt an.