Mit Stand vom August 2014 fahren rund 21.500 Elektroautos auf unseren Straßen. Davon wurden allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen. Prozentual hat sich damit in diesem kurzen Zeitraum der Gesamtbestand um 59 Prozent erhöht. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz – kurz EmoG – wird dies nun ändern. Künftig werden besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum für Elektroautos geschaffen werden, Parkgebühren für diese Fahrzeuge reduziert oder Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen.