Erstellt ein Steuerpflichtiger seine Einkommensteuererklärung elektronisch mit dem ELSTER-Programm und macht er versehentlich keine Unterhaltsleistungen für seine bedürftige Lebensgefährtin geltend, kann er die spätere Änderung des Einkommensteuerbescheids nur dann erfolgreich beantragen, wenn ihn kein grobes Verschulden trifft. Dies hängt davon ab, ob die Erläuterungen und der Aufbau des ELSTER-Formulars so ausreichend verständlich, klar und eindeutig waren, dass ein steuerlicher Laie die Abziehbarkeit der Unterhaltsleistungen hätte erkennen können.