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Tägliche Ruhezeit und wöchentliche Ruhezeit bei Arbeitnehmern

Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies ist auch dann der Fall, wenn die nationalen Rechtsvorschriften den Arbeitnehmern eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, die länger ist als unionsrechtlich vorgegeben.

Die tägliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden, die nicht nur zusammenhängen, sondern sich auch unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließen müssen, aus seiner Arbeitsumgebung zurückzuziehen. Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen. Folglich ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten.

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Impressum

Inhaltlich verantwortlich und vertretungsberechtigt:
 
MDE STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
MAND – DELLING – ECKARDT
SITZ DER GESELLSCHAFT:

Voiswinkeler Straße 13
51467 Bergisch Gladbach

ZWEIGSTELLE:

Kalmünter Weg 18
51061 Köln-Höhenhaus

Telefon: (0 22 02) 28 55 0
Telefax: (0 22 02) 28 55 29

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DIE GESELLSCHAFT WIRD VERTRETEN DURCH:

Thomas Delling
Michael Eckardt
Gisela Ullrich

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DE 222236636

HANDELSREGISTER:

Amtsgericht Köln
HRB 47675

INHALTLICH VERANTWORTLICH FÜR JOURNALISTISCH-REDAKTIONELLE TEXTE:

Michael Eckardt

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland (Nordrhein-Westfalen).


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50670 Köln
Telefon: 0221/33643-0
Fax: 0221/33643-43
E-Mail:  mail@stbk-koeln.de
Web:  www.stbk-koeln.de


DER BERUFSSTAND DER STEUERBERATER UNTERLIEGT IM WESENTLICHEN DEN NACHSTEHENDEN BERUFSRECHTLICHEN REGELUNGEN:
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

ANGABEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
HDI Versicherung AG


Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden. Diese finden Sie auch unter der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).

INFORMATION NACH DEM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ:

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.


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