Ausgeschlossen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes dagegen auf Zinsen, die von einer GmbH an einen mit mindestens 10 % beteiligten Gesellschafter gezahlt werden. Hier greift der gesetzlich normierte Ausschluss der Anwendung der Abgeltungsteuer ein, den der BFH nun für verfassungsgemäß erachtet hat.