Unter­nehmens­nachfolge

Sicherung der Unternehmenszukunft

Brauche ich so etwas überhaupt?

Irgendwann muss die Frage der Nachfolge geklärt werden. Am besten frühzeitig und in regelmäßigen Abständen. Für jeden Unternehmer kommt der Tag des Ausscheidens. Meist ensteht ein große Lücke, die nur schwer zu schließen ist. Damit Ihr Betrieb ohne große Probleme an seine bisherigen Erfolge anknüpfen kann, ist eine sorgfältige Nachfolgeplanung unabdingbar. Vorausschauende Regelungen innerhalb der Geschäftsführung sind bereits während der aktiven Zeit eines Unternehmers eine große Hilfe – ebenso wie sinnvolle Stellvertreterregelungen im Management. Es geht um die Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens (auch aus der Sicht Dritter) und zugleich auch Ihrer ganz persönlichen. Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank!

Fangen Sie rechtzeitig an!

Gefährden Sie die Zukunft (Ihre eigene und die Unternehmensexistenz) nicht durch nachlässige oder gar vollständig unterlassene Planung! Eine geplante Übergabe ist leider auch heute noch eher eine Seltenheit, gerade, wenn familiär keine Nachfolge möglich ist.

Eine sorgfältig geplante Übergabe bedarf Zeit und gute Organisation. Sie sollte daher keinesfalls zu lange aufgeschoben werden.

Welche Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge bestehen, wie diese zum Wohle aller (dem derzeitigen Inhaber, dem Nachfolger und des Unternehmens) geregelt werden können – wir können hier mit Erfahrung und Expertise unterstützen!

Sorgfältige Planung bereitet den Weg für eine geordnete Nachfolge im Interesse aller Beteiligten

Unterlagen frühzeitig sichten!

Elemente einer geordneten Nachfolgeplanung sind sowohl betriebswirtschaftliche Überlegungen als auch ein frühzeitiger Vertragscheck. Sind Unternehmens-, Ehe- und Erbverträge oder Testamente sorgfältig aufeinander abgestimmt? Hier passieren häufig gravierende und mitunter existenzgefährdende Fehler! Fehler, die aus Unachtsamkeit begangen werden und nicht nur (erbschaft-)steuerliche Nachteile nach sich ziehen.

Bestandsaufnahme: Vorausschauende Nachfolgeplanung beginnt mit einer systematischen Bestandsaufnahme aller Dokumente, der betroffenen Personenkreise sowie des zu übertragenden Vermögens. Hierbei bezieht sich die Planung keineswegs nur auf die Unternehmensbereiche! Ein Gesamtkonzept, das auch in die private Nachfolge- und Erbplanung einbezogen wird, ist bei Weitem effektiver. Abgerundet wird eine systematische Nachfolgeplanung durch ergänzende Regelungen, wie zum Beispiel Patientenverfügungen, Testamentsvollstreckungsanordnungen, Vollmachten usw.

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  • Berufsordnung (BOStB)
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