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Anspruch auf Betreuungsplatz

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser Anspruch auf frühkindliche Förderung ist keinem Kapazitätsvorbehalt unterworfen. Entsprechend ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, zu gewährleisten, dass ein dem Bedarf in qualitativer und quantitativer Hinsicht gerecht werdendes Angebot an Fördermöglichkeiten in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorgehalten wird.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stellte in seinem Beschluss v. 22.3.2023 klar, dass der Anspruch unbedingt ausgestaltet ist, unabhängig von der Frage, ob die Eltern auch selbst zur Betreuung des anspruchsberechtigten Kindes in der Lage wären.

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Impressum

Inhaltlich verantwortlich und vertretungsberechtigt:
 
MDE STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
MAND – DELLING – ECKARDT
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Kalmünter Weg 18
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DE 222236636

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HRB 47675

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland (Nordrhein-Westfalen).


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E-Mail:  mail@stbk-koeln.de
Web:  www.stbk-koeln.de


DER BERUFSSTAND DER STEUERBERATER UNTERLIEGT IM WESENTLICHEN DEN NACHSTEHENDEN BERUFSRECHTLICHEN REGELUNGEN:
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

ANGABEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
HDI Versicherung AG


Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden. Diese finden Sie auch unter der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).

INFORMATION NACH DEM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ:

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.


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