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Drittes Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat ein drittes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dieses soll die Bürger in Zeiten der Inflation und hohen Energiepreise unterstützen. Zu den geplanten, aber noch nicht endgültig beschlossenen Maßnahmen gehören u. a. folgende Punkte:

  •  Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten, die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden soll.
  • Studenten und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € erhalten.
  • Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen. Für die ersten zwei Kinder pro Familie soll sich der Kindergeldbetrag um 18 € erhöhen. Eine Familie mit zwei Kindern hat so 432 € pro Jahr mehr zur Verfügung.
  • Zum 1.1.2023 könnte sich der Kinderzuschlag auf monatlich 250 € erhöhen. Die Regelung soll zunächst bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gelten und dann wegfallen. Ein genauer Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest
  •  Die Höchstgrenze für Midijobs soll zum 1.1.2023 auf monatlich 2.000 € steigen. Durch die Erhöhung würden die Arbeitnehmer deutlich weniger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen und so entlastet werden. Im Oktober wurde der Betrag auf 1.600 € angehoben.
  • Für die in 2020 entstandene Homeoffice-Pauschale könnte die bisherige Befristung bis zum 31.12.2022 aufgehoben werden. Für jeden Tag im Homeoffice konnten Steuerpflichtige 5 € angeben, im Jahr maximal 600 €. Insbesondere Steuerpflichtige, die regelmäßig von Zuhause ausarbeiten, aber kein separates Arbeitszimmer vorweisen können, profitierten bislang von dieser Regelung.
  • Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets wird nun von Bund und Ländern an einer Nachfolgelösung gearbeitet. Ziel ist ein Ticket, welches bundesweit für einen erschwinglichen Preis erworben werden kann.
  •  Der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie soll auch in 2023 zunächst bei 7 % liegen und nicht wieder auf 19 % erhöht werden.
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  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

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Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden. Diese finden Sie auch unter der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).

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