Nicht nur die „Tafeln“ werden sich über das Einlenken der Finanzverwaltung freuen. Bisher mussten die Spender von Lebensmitteln mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Auf die gemeinen Werte der Sachspenden muss Umsatzsteuer entrichtet werden. Zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit soll es zukünftig nicht beanstandet werden, wenn Lebensmittelspenden, deren Haltbarkeit abläuft, mit 0,00 EUR angesetzt werden und eine Umsatzbesteuerung somit entfällt. Steuerberater Köln, wir beraten Sie gerne!