Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein weiteres Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen veröffentlicht. Hierbei geht es um die Frage, wer die Umsatzsteuer schuldet und ob aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits gestellte Rechnungen berichtigt werden müssen.