Die Verdienstgrenze für Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) wird auf 450 €, die für Beschäftigte in der Gleitzone (Midijob) auf 850 € angehoben. Als weitere Maßnahme ist eine verpflichtende Absicherung der Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen. Arbeitnehmer können sich allerdings auf Antrag hiervon befreien lassen. Steuerberater Köln berät Sie gerne!