News

WEG – Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich am 22.3.2024 in zwei Verfahren mit Beschlüssen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu befassen, mit denen Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer gefasst hatten.

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind die Wohnungseigentümer berechtigt, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der WEG eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden. Das entspricht jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die beschlossene Kostenverteilung den Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs berücksichtigt.

In dem ersten Fall konnten wegen eines Defekts der (im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden) Hebeanlage Doppelparker nur jeweils ein Fahrzeug abstellen. Die Wohnungseigentümer beschlossen eine Änderung der Kostenverteilung, nach der die Kosten für eine Sanierung und Reparatur der (im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile der) Doppelparker nicht mehr wie bisher von allen Wohnungseigentümern, sondern ausschließlich von den Teileigentümern der insgesamt zwanzig Doppelparker gemeinschaftlich zu tragen sind.

Im zweiten Fall fassten die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung den Beschluss, die (im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden) defekten Dachflächenfenster auszutauschen. Die Kosten des Fensteraustauschs sollte allein der Wohnungsbesitzer tragen, in dessen Wohnung die Fenster verbaut sind. Der BGH beurteilte in beiden Fällen, dass die Entscheidung der Versammlung gültig war und ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Anmerkung: Der BGH entschied mit Urteil v. 8.3.2024, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer WEG nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.

Nach oben scrollen

Impressum

Inhaltlich verantwortlich und vertretungsberechtigt:
 
MDE STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
MAND – DELLING – ECKARDT
SITZ DER GESELLSCHAFT:

Voiswinkeler Straße 13
51467 Bergisch Gladbach

ZWEIGSTELLE:

Kalmünter Weg 18
51061 Köln-Höhenhaus

Telefon: (0 22 02) 28 55 0
Telefax: (0 22 02) 28 55 29

Email: website@steuerberater.koeln

DIE GESELLSCHAFT WIRD VERTRETEN DURCH:

Thomas Delling
Michael Eckardt
Gisela Ullrich

UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER:

DE 222236636

HANDELSREGISTER:

Amtsgericht Köln
HRB 47675

INHALTLICH VERANTWORTLICH FÜR JOURNALISTISCH-REDAKTIONELLE TEXTE:

Michael Eckardt

DIESES IMPRESSUM GILT AUCH FÜR FOLGENDE SOCIAL MEDIA PROFILE:

Facebook: https://www.facebook.com/pages/MDE-Steuerberatungsgesellschaft-GmbH

Google+: https://www.google.com/+UllrichEckardtPartnerschaftST…

und https://plus.google.com/…

sowie: https://plus.google.com/…

Twitter: https://twitter.com/Steuer_Cologne

Xing: https://www.xing.com/companies/ullrich…

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland (Nordrhein-Westfalen).


ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE:

Steuerberaterkammer Köln
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
Telefon: 0221/33643-0
Fax: 0221/33643-43
E-Mail:  mail@stbk-koeln.de
Web:  www.stbk-koeln.de


DER BERUFSSTAND DER STEUERBERATER UNTERLIEGT IM WESENTLICHEN DEN NACHSTEHENDEN BERUFSRECHTLICHEN REGELUNGEN:
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

ANGABEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
HDI Versicherung AG


Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden. Diese finden Sie auch unter der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).

INFORMATION NACH DEM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ:

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.


>>> ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG<<<

Bildnachweis:
Pixabay:
 #68289352 – Determinated businessman © alphaspirit
Service Berechnungsprogramme: www.online-tools.biz

INHALT DES ONLINEANGEBOTES:

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.