Nutzen Sie Ihr privates Fahrzeug auch für betriebliche Fahrten? Geben Sie sich bisher mit der Kilometerpauschale in Höhe von EUR 0,30 je gefahrene Kilometer als Betriebsausgaben zufrieden? Beteiligen Sie doch einfach das Finanzamt an den hohen Kraftstoffkosten und ermitteln Sie die tatsächlichen Fahrtkosten für jeden gefahrenen Kilometer. Reichen Sie einfach alle Kostenbelege ein und halten Sie neben den jeweiligen betrieblichen Fahrten auch die Gesamtfahrleistung Ihres Kraftfahrzeuges nachprüfbar fest. Steuerberater Köln berät Sie gerne und ermittelt den für Sie optimalen steuerlichen Ansatz!