Als Arbeitnehmer sollten Sie bei dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung vor allem an die Geltendmachung ihrer Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstelle denken. Normalerweise können Sie dafür eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro Werbungskosten veranschlagen. Diese sogenannte Kilometerpauschale wird auch Pendlerpauschele sowie offiziell Entfernungspauschale genannt.